Rechtsprechung
ArbG Berlin, 05.10.2016 - 48 Ca 5036/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- dgbrechtsschutz.de
Keine verhaltensbedingte Kündigung bei "Burnout"
- arbeitsrechtsiegen.de
Unwirksamkeit einer Kündigung -Verstoß von Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeitszeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Keine verhaltensbedingte Kündigung bei "Burnout"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Köln, 07.01.2008 - 14 Sa 1311/07
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung
Auszug aus ArbG Berlin, 05.10.2016 - 48 Ca 5036/16
Die Verletzung einer Nebenpflicht anlässlich einer Arbeitsunfähigkeit, nämlich die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder die Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, kann dementsprechend nach erfolgloser Abmahnung grundsätzlich eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (LAG Köln v. 07.01.2008 - 14 Sa 1311/07 - zitiert nach juris).Angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts der Nebenpflichtverletzungen bedarf es für eine außerordentliche Kündigung der Feststellung besonders erschwerender Umstände des Einzelfalls, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar (LAG Köln v. 07.01.2008 a.a.O.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Berlin, 05.10.2016 - 48 Ca 5036/16
Der entsprechende Anspruch folgt aus §§ 611, 613 BGB i.V.m. § 242 BGB und kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch unmittelbar mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden (BAG v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Auszug aus ArbG Berlin, 05.10.2016 - 48 Ca 5036/16
Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, so kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG v. 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - zitiert nach juris). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus ArbG Berlin, 05.10.2016 - 48 Ca 5036/16
Der entsprechende Anspruch folgt aus §§ 611, 613 BGB i.V.m. § 242 BGB und kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch unmittelbar mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden (BAG v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).